Das Signal wird, wo seine Anwendung in den Örtlichen Richtlinien zur DS 408 (Fahrdienstvorschrift) vorgeschrieben ist, für die Zugspitze vom Triebfahrzeugführer mit der Fahrzeugpfeife, für den Zugschluss von dem vom Zugführer dazu bestimmten Zugbegleiter mit dem Horn gegeben.
das vom Triebfahrzeugführer gegebene Signal bedeutet: Die Spitze des Zuges steht grenzzeichenfrei.
Das vom Zugbegleiter gegebene Signal bedeutet: Der Schluss des Zuges steht grenzzeichenfrei.
Begriffserklärungen der DB AG und vom Projekt Modellbahn-eSTW.